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Was den meisten Anwälten bei P&R einfällt ist den Vermittler zu verklagen-wichtiger ist Herr Jaffe auf die Finger zu schauen

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Klar, jeder werbende Anlegerschutz-Anwalt hat natürlich immer eine Idee wie, der Anleger sein Geld zurückbekommt. Komisch ist dabei nur, dass nahezu jeder Anwalt genau das sagt.

Das ist nicht nur einfallslos, sondern auch „Bullshit“, denn mal ehrlich, welcher Vermittler hat dann soviel Geld (Vermögen), dass er alle, unterstellt das wäre so, verlorenen Verfahren gegen Anleger bezahlen könnte? Sie sehen, wie „hirnrissig“ das ist, wenn man genau darüber nachdenkt, und das sollte man tun, wenn man nicht schlechtem Geld noch gutes hinterher werfen will. Dem Anwalt ist das wurscht, denn egal ob er verliert oder gewinnt, der Anwalt den Sie beauftragt haben, gewinnt immer. Einer zahlt sein Honorar.

Wesentlich zielführender könnte da sein, dem bestellten Insolvenzverwalter auf die Finger zu schauen, denn das, was das Amtsgericht dort gemacht hat, alle Verfahren in eine Kanzlei zu geben, darf man dann sicherlich schon „tolldreist“ nennen. Vergleicht man das mit dem allseits bekannten Verfahren Infinus, dann gibt es da sicherlich die eine oder andere Frage zu stellen.

Natürlich wird sich die Kanzlei Jaffe über dieses „Geschenk“ freuen, denn das bedeutet für die Kanzlei eine „Menge Kohle“, die ins Haus kommt. Nun muss man eine Allianz der Anwälte gegen den Insolvenzverwalter bilden. Man muss die Kanzlei ständig unter „Veröffentlichungsdruck“ setzen, damit nicht nur Informationen innerhalb der Kanzlei hin und her gehen und möglicherweise dann auch Entscheidungen, die Anlegern schaden könnten, in der Kanzlei untereinander getroffen werden.

Zum Thema größtmögliche Transparenz wird man die Kanzlei dann vielleicht auch das eine oder andere Mal zwingen müssen, damit die Anleger nicht ins Hintertreffen geraten. Bezeichnend ist natürlich schon jetzt, dass die Veröffentlichungen der Kanzlei Jaffé zu den neuen Insolvenzen an einem Tag kommt, an dem ein Brückentag vor der Tür steht und die Aufregung über das Münchner Amtsgericht in Grenzen halten wird.

Auffällig ist auch, dass die Beschreibung „Lobhudelei“ in den Mitteilungen von Stephan Brunner, zur Kanzlei Jaffé genauso lange zu sein scheinen wie die eigentliche Information. Muss das sein, Herr Brunner? Reden Sie doch mal mit Ihrem Auftraggeber, ob mehr sachliche Information und weniger Lobhudelei nicht zielführender für die Anleger sein könnte. Wir wissen alle, wer Herr Jaffé ist, einer auf den man aufpassen muss aus Sicht der Anleger.

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