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Was darf angekauft werden? Meinung eines Rechtsanwaltes!

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Das Thema LV-Aufkauf ist wiedermal ein „heißes Thema“. Wir haben
dazu mit einem Rechtsanwalt gesprochen, der sich diesem Bereich sehr gut auskennt, seit fast einem Jahr mit seiner Kanzlei damit beschäftigt.

Unproblematisch ist nur der Ankauf von Lebensversicherungen und Bausparverträgen. Alles Andere ist eher als schwierig zu sehen, könnte genau die Angriffsstelle sein, die die BaFin sucht, um das Geschäft abwickeln zu lassen.

Wertpapiere-Festgeld-Fonds usw. wer auf solch „hirnrissige Ideen“ kommt, der schafft nahezu ideale Voraussetzungen das die BaFin zur Rückabwicklung anweist.

Rechtsanwalt rät: Finger weg von solchen Experiment-Geschäften. Lieber etwas weniger Geld einnehmen dafür mehr Sicherheit im Geschäft.

Dieser gute Rat kostet Sie nichts!

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