Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Was bedeutet diese Veröffentlichung: Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
Verbraucherschutzinformationen

Was bedeutet diese Veröffentlichung: Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
Teilen

Diese Veröffentlichung bedeutet, dass die Firma (das Unternehmen oder die Gesellschaft) offiziell aufgelöst und nicht mehr existent ist. Der Zusatz „von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen“ verweist auf die rechtlichen Grundlagen in Deutschland, die diesen Vorgang regeln.

  • „Von Amts wegen“: Dies bedeutet, dass die Löschung der Firma automatisch durch die zuständige Behörde (oft das Handelsregister) vorgenommen wurde, ohne dass ein Antrag von einem Dritten oder der Firma selbst gestellt werden musste.
  • „Gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB“: Dies sind spezifische Verweise auf Paragraphen im Handelsgesetzbuch (HGB) von Deutschland, die den Prozess und die Voraussetzungen für die Löschung von Firmen aus dem Handelsregister beschreiben.

Kurz gesagt, diese Veröffentlichung ist eine offizielle Bekanntmachung, dass die Firma nun juristisch nicht mehr existiert und alle rechtlichen und geschäftlichen Aktivitäten der Firma beendet wurden.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Verbraucherschutzinformationen

Belastete Lebensmittel: Umweltorganisation schlägt Alarm wegen TFA-Funden in Brot, Pasta und Co.

Eine neue europaweite Untersuchung sorgt für Aufsehen: In einem Großteil gängiger Getreideprodukte...

Verbraucherschutzinformationen

Neue Stromzähler, neue Kosten – warum Verbraucher jetzt genau hinsehen müssen

Bis 2032 sollen alle analogen Stromzähler in Deutschland durch digitale Geräte ersetzt...

Verbraucherschutzinformationen

Urlaub mit Hindernissen – Wenn Airlines Passagiere zu Unrecht stehen lassen

Eigentlich sollte es ein entspannter Start in den Türkei-Urlaub werden. Doch für...

Verbraucherschutzinformationen

„Shrinkflation“: Iglo nach Reduktion der Füllmenge verurteilt – erstes rechtskräftiges Urteil in Österreich

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat den Lebensmittelhersteller Iglo wegen einer nicht deutlich...