Startseite Vorsicht Anlegerschutz Warnung: E3 Solar Finance, London, UK – Unternehmen ist kein nach § 32 Absatz 1 KWG zugelassenes Institut
Anlegerschutz

Warnung: E3 Solar Finance, London, UK – Unternehmen ist kein nach § 32 Absatz 1 KWG zugelassenes Institut

kpuljek (CC0), Pixabay
Teilen

E3 Solar Finance, London, UK: Unternehmen ist kein nach § 32 Absatz 1 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin stellt klar, dass sie der E3 Solar Finance keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz zum Betreiben von Bankgeschäften erteilt hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Das Unternehmen E3 Solar Finance (Rechtsform unbekannt) wirbt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen damit, von der Europäischen Zentralbank, von der Finanzmarktaufsicht in Wien, Österreich, und von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Es heißt dort, es liege eine Konzession der BaFin zum Betrieb von Bankgeschäften vor. Dies trifft nicht zu.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
AnlegerschutzFinanzen

Bonus statt Risiko: Rheinmetall-Zertifikat verspricht 20 % Rendite – auch bei schwankendem Kurs

Rheinmetall-Zertifikat: 20 % Renditechance bei begrenztem Risiko Die Aktie des deutschen Rüstungskonzerns...

Anlegerschutz

Insolvenzverfahren eröffnet im Schadensfall DEGAG – Anwalt rät – was gilt es für Anleger zu beachten?

Wir haben bereits – auf unseren Plattformen – als auch unsere Mandanten...

Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...