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Warnung vor fernmündlichen Zahlungsaufforderungen durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf

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Durch Privatpersonen und auswärtige Dienststellen ist die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auf das Wiederaufleben einer bekannten Betrugsmasche aufmerksam gemacht worden:
Bislang nicht ermittelte Tatverdächtige, die sich als Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Düsseldorf ausgeben, rufen unter der Legende eines angeblichen Ermittlungsverfahrens bei Privatpersonen an und fordern zu einer Überweisung auf, damit das gegen diese geführte Verfahren eingestellt werden könne. Zwar lässt der Gesamtvortrag auf ein betrügerisches Vorgehen schließen , die Glaubhaftigkeit der Angaben wird aber zunächst durch das -technisch mögliche – Anzeigen der richtigen Durchwahl eines Dezernenten der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft unterstützt.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf erklärt und bittet die Empfänger: Bei den Anrufern handelt es sich nicht um Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft
Düsseldorf, die Zahlungsverlangen grundsätzlich nicht fernmündlich erhebt. Es wird ausdrücklich davor gewarnt, der Überweisungsaufforderung Folge zu leisten. Zeigen Sie den Sachverhalt bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle an, damit erfolgversprechende Ermittlungen aufgenommen werden können.
Herren Brück
Pressesprecher

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