Startseite Allgemeines Warnhinweis:Betreiberin von XMarkets (Celestial Trading Ltd.) ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Nicht zu verwechseln mit „X-markets“ der Deutschen Bank AG
Allgemeines

Warnhinweis:Betreiberin von XMarkets (Celestial Trading Ltd.) ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut. Nicht zu verwechseln mit „X-markets“ der Deutschen Bank AG

Teilen

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der Betreiberin der Plattform „XMarkets“ (Celestial Trading Ltd.) keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht bislang nicht ihrer Aufsicht.

Celestial Trading Ltd. bietet Interessenten auf der Internetseite www.xmarkets.com an, Handelskonten zu eröffnen, um mit FOREX zu handeln. Die BaFin kann nicht ausschließen, dass das Unternehmen Finanzdienstleistungen erbringt, die einer Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 KWG bedürfen.

Sie weist darauf hin, dass das Unternehmen in keiner Beziehung zu „X-markets“ steht, einer Marke der Deutschen Bank AG, die ihre Dienstleistungen unter www.xmarkets.db.com anbietet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Whistleblower: Meta und TikTok ließen mehr schädliche Inhalte zu, um Nutzer stärker zu binden

Mehrere Whistleblower werfen großen Social-Media-Konzernen wie Meta (Facebook und Instagram) und TikTok...

Allgemeines

Starmer: Großbritannien will nicht in „größeren Krieg“ hineingezogen werden

Der britische Premierminister Keir Starmer hat betont, dass Großbritannien sich nicht in...

Allgemeines

US-Demokraten stellen Amazon wegen Melania-Trump-Filmdeal zur Rede

Mehrere demokratische Abgeordnete im US-Kongress haben den Online-Konzern Amazon wegen eines millionenschweren...

Allgemeines

Immer weniger Kanadier reisen in die USA

Viele Kanadier verzichten inzwischen bewusst auf Reisen in die Vereinigten Staaten. Grund...