Startseite Allgemeines Warnhinweis der FMA: SatchelPay UAB
Allgemeines

Warnhinweis der FMA: SatchelPay UAB

geralt / Pixabay
Teilen

Die Bank of Lithuania als zuständige Aufsichtsbehörde in Litauen hatte dem E-Geldinstitut SatchelPay UAB am 02.08.2019 vorübergehend die Ausgabe von E-Geld sowie die Erbringung von bestimmten Dienstleistungen untersagt. Die Bank of Lithuania hat diese Sanktion gegen SatchelPay UAB mit Entscheidung vom 18.11.2019 aufgehoben, SatchelPay UAB ist nunmehr wieder berechtigt, sämtliche im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung angezeigten Tätigkeiten („Dienstleistungsfreiheit“) in Österreich zu erbringen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Insolvenz:HausHalten Halle e. V.

59 IN 489/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des HausHalten...

Allgemeines

Insolvenz:Green Mobility Solutions GmbH

Geschäfts-Nr.: 9 IN 219/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Green...

Allgemeines

BaFin warnt vor Online-Angeboten: Verdacht auf unerlaubte Finanz- und Kryptodienstleistungen

Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat erneut vor mehreren Online-Angeboten gewarnt, bei denen...

Allgemeines

Vorsicht hier verleiren SIE garantiert Ihr Geld

Die Finanzaufsicht BaFin warnt Verbraucher vor einer großen Zahl nahezu identischer Internetseiten,...