Startseite Allgemeines Warnhinweis der FMA Österreich: Paragon Finance
Allgemeines

Warnhinweis der FMA Österreich: Paragon Finance

Teilen

Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 04.12.2020 teilt die FMA daher mit, dass

Paragon Finance

Web:

www.paragon-finance.io

sowie

www.paragon-finance.cc

mit angeblichen Sitz in

8 Copthall, Roseau Valley, 00152 Commonwealth of Dominica

E-Mail:

support.en@paragon-finance.io

compliance.en@paragon-finance.io

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

kpuljek (CC0), Pixabay

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin warnt vor neuen Betrugsmaschen im Internet und über WhatsApp

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin) hat erneut vor mehreren...

Allgemeines

„Das faktische Ende der börsennotierten Gesellschaft“ – Rechtsanwalt Blazek erklärt die Folgen der geplanten Auflösung der OnlineFILM AG

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Reime, was ist aus Ihrer Sicht die zentrale Botschaft...

Allgemeines

Aktuell Konkurrenz durch KI: Google hat die Suche 2025 massiv verändert

Die Internetsuche, wie wir sie jahrzehntelang kannten, verändert sich rasant. Unter dem...

Allgemeines

Insolvenz:Uplifter Holding GmbH

Az.: IN 498/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. Uplifter...