Startseite Allgemeines Warnhinweis der FMA Österreich: LV Grow Markets / Arrow Capital Ltd
Allgemeines

Warnhinweis der FMA Österreich: LV Grow Markets / Arrow Capital Ltd

knerri61 / Pixabay
Teilen

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) 1. Satz durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31.10.2019 teilt die FMA daher mit, dass die

LV Grow Markets / Arrow Capital Ltd

Tana Russet Plaza, Kumul Highway,

Port Vila, Vanuatu

www.lvgrowmarkets.com/de/

support@lvgrowmarkets.com

 

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung (§ 1 Abs 1 Z 1 erster Fall BWG) nicht gestattet.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Keine Insolvenz Mangels Masse:AS Vermögensverwaltungs GmbH

3608 IN 6429/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. AS...

Allgemeines

Weltwirtschaftskrise und Trump ist Schuld

Der Krieg zwischen Israel/USA und Iran kann die Weltwirtschaft stark treffen –...

Allgemeines

Der Titel „Bundeskanzler“

Der Titel „Bundeskanzler“ ist kein Zufall, sondern historisch gewachsen – und sagt...

Allgemeines

DLT Securities GmbH Bußgeld der Bafin

Interviewer: Herr Linnemann, die BaFin hat gegen die DLT Securities GmbH ein...