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Warnhinweis der FMA Österreich

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Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann ua gemäß § 4 Abs 7 BWG die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs 1 BWG) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 31.10.2018 teilt die FMA daher mit, dass

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30 AVENUE DE L’OPERA 75001 PARIS

Office London / 1 Northumberland Avenue, Trafalgar Square

Office Portugal / Praça de Mouzinho de Albuquerque 113 Porto

Office New York / 245 Park Avenue

support@marketsprofit.com

https://www.marketsprofit.com

nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher der gewerbliche Handel auf eigene oder fremde Rechnung (§ 1 Abs 1 Z 7 BWG) nicht gestattet.

 

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