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Warenderivate: Aufsicht hebt Positionslimits auf

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Warenderivate: Aufsicht hebt Positionslimits auf

Die BaFin hebt den Großteil der für Warenderivate derzeit noch geltenden Positionslimits auf. Die entsprechenden Widerrufsverfügungen treten am 28. November 2021 in Kraft. Lediglich für Derivate auf landwirtschaftliche Produkte und den Warenderivatkontrakt Phelix DE Base der Leipziger Energiebörse (European Energy ExchangeEEX) bleiben Positionslimits weiterhin in Kraft.

Als Teil eines Maßnahmenpakets für die Erholung der Kapitalmärkte (Capital Markets Recovery Package – CMRP) haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union unter anderem eine Änderung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II beschlossen. Dabei wurde auch das Positionslimit-Regime angepasst. In Deutschland ist diese Richtlinie durch das Schwarmfinanzierung-Begleitgesetz umgesetzt worden.

Eine der Änderungen besteht darin, dass nun nach § 54 Absatz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) die Anwendung von Positionslimits beschränkt ist auf Derivate auf landwirtschaftliche Erzeugnisse und auf „kritische oder signifikante“ Warenderivate, die einen Open Interest, also die Summe aller offenen Positionen in einem Termin- oder Optionskontrakt, von mindestens 300.000 handelbaren Einheiten beinhalten. Rohstoffzertifikate sind künftig sogar generell von der Anwendung von Positionslimits ausgenommen.

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