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Waisen im Internet

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Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender in Deutschland dürfen Bücher und Filme künftig ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind. Der Deutsche Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz zum Umgang mit „verwaisten“ Werken. Schätzungen zufolge betrifft diese Neuregelung mehr als eine halbe Million Bücher sowie knapp 50.000 Filme.

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