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Wenn ein Flug in Deutschland gestrichen wird, können die Passagiere selbst entscheiden, wann sie kostenlos einen Ersatzflug antreten möchten, ohne dafür zusätzlich bezahlen zu müssen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, wie ein Sprecher des BGH heute mitteilte.

In dem vorliegenden Fall hatte die Lufthansa aufgrund der Coronavirus-Pandemie im März und April 2020 viele Flüge gestrichen. Als zwei Passagiere jeweils einige Monate später auf einen anderen Flug umbuchen wollten, wollte die Lufthansa dies nur gegen einen Aufpreis ermöglichen.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte dagegen geklagt. In den vorherigen Instanzen hatte sie keinen Erfolg. Der BGH hat nun das bisherige Vorgehen der Fluggesellschaft untersagt.

Die Verbraucherzentrale begrüßte das Urteil. „Der Wunsch des Fluggastes ist entscheidend für den Zeitpunkt der Ersatzbeförderung, wenn es freie Plätze gibt“, sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Damit herrscht nun Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher in einer wichtigen grundsätzlichen Frage.

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