Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit rechtskräftigem Bescheid vom 4. Dezember 2025 ein Bußgeld in Höhe von 325.000 Euro gegen die VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden eG verhängt. Der Bescheid wurde am 24. Dezember 2025 rechtskräftig.
Hintergrund des Bußgelds sind schwerwiegende Mängel in der Geldwäscheprävention, die im Geschäftsjahr 2023 unter der damaligen Geschäftsleitung auftraten. Die Bank hatte ihre Aufsichtspflichten in Bezug auf interne Prozesse zur Erkennung und Meldung von Geldwäscheverdachtsfällen verletzt. Verdachtsmeldungen wurden über einen längeren Zeitraum hinweg systematisch nicht rechtzeitig an die zuständige Financial Intelligence Unit (FIU) übermittelt – ein klarer Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (GwG).
Die gesetzlichen Anforderungen sehen vor, dass Banken ohne Verzögerung Verdachtsmeldungen abgeben müssen, sobald Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung vorliegen. Eigenständige Ermittlungen durch die Institute sind dabei ausdrücklich nicht vorgesehen, um die FIU nicht an einem schnellen Eingreifen zu hindern. Zudem müssen ausreichende personelle Ressourcen sowie eine angemessene Informationszugänglichkeit für Geldwäschebeauftragte sichergestellt sein.
Neuaufstellung als Konsequenz
Die aufgedeckten Versäumnisse und die daraus resultierende Sanktion haben bereits im Laufe des Jahres 2025 zu grundlegenden personellen und strukturellen Veränderungen in der VR-Bank geführt. Sowohl der Aufsichtsrat als auch die Geschäftsleitung wurden neu aufgestellt, um einen klaren Neuanfang zu ermöglichen und künftige Regelverstöße wirksam zu verhindern.
Im Rahmen der Neuausrichtung wurden unter anderem die internen Kontrollsysteme gestärkt, Verantwortlichkeiten neu definiert und Prozesse im Bereich der Geldwäscheprävention grundlegend überarbeitet. Ziel ist es, das Vertrauen von Kunden, Partnern und Aufsichtsbehörden zurückzugewinnen und eine verlässliche, gesetzeskonforme Geschäftspolitik zu etablieren.
Die VR-Bank betont, aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt zu haben und künftig größtmögliche Sorgfalt im Umgang mit regulatorischen Anforderungen walten zu lassen.
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