Startseite Allgemeines Vorsicht:CFFDbank kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

Vorsicht:CFFDbank kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Teilen

CFFDbank kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Datum: 14.01.2019

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der CFFDbank keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die CFFDbank bietet auf ihrer Website Interessenten an, Handelskonten zu eröffnen um mit Forex, Differenzkontrakten (Contracts for DifferenceCFD) auf Aktien und Rohstoffen (Gold und Silber) zu handeln bzw. zu „traden“.

Das Unternehmen hat keine zustellungsfähige Adresse im Inland. Die auf der Website im Impressum angegebene Adresse in Frankfurt am Main existiert nicht. Unter der auf der Website angegebenen Rufnummer ist keine Kontaktaufnahme möglich.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Demokratie to go – bitte einmal mit Richter, ohne Bürger

Irgendwie läuft da gerade etwas schief in Deutschland. Nicht spektakulär schief wie...

Allgemeines

Leipzig:Der grüne Stadtbaudezernent will bestellen, der Investor soll bezahlen – auch wenn er dabei pleitegeht

Herr Dienberg, ist Insolvenz jetzt Stadtteilentwicklung? Man stelle sich Folgendes vor: Sie...

Allgemeines

Steffen Göpel – ist das nicht Majestätsbeleidigung?!

Wenn ein König auf Platz 100 landet, wackelt das Reich. Da reibt...

Allgemeines

Energiekonzepte Deutschland GmbH: ist der Inhalt nicht ein Desaster?

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Energiekonzepte Deutschland GmbH, Leipzig Prüfungsurteile Wir...