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Vorsicht Falle: BaFin warnt vor betrügerischen Krypto- und Finanzplattformen – Anwalt rät zu schnellem Handeln

geralt (CC0), Pixabay
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Die deutsche Finanzaufsicht BaFin hat heute eine ganze Reihe von Warnungen zu potenziell betrügerischen Online-Plattformen veröffentlicht. Im Visier: Anbieter wie Five Pillars DeFi, wertpuls.de, givhalbank.com, waltonmarketltd.com sowie trustinvestment-gmbh.com. Diese Seiten bieten nach Einschätzung der Aufsicht ohne jede Erlaubnis Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland an.

Besonders perfide: Einige Betreiber nutzen fingierte Firmennamen oder betreiben Identitätsdiebstahl, indem sie sich als etablierte oder beaufsichtigte Unternehmen ausgeben. In Wahrheit fehlt es diesen Anbietern aber an jeder rechtlichen Grundlage – und an jeder Seriosität.

Anwalt warnt: „Das ist systematischer Anlagebetrug“

Rechtsanwalt Jens Reime, Experte für Bank- und Kapitalmarktrecht, warnt in einer Einschätzung eindringlich vor diesen Plattformen:

„Wir sehen hier ein wiederkehrendes Muster: Lockangebote mit unrealistischen Renditen, gefälschte Firmensitze, scheinbare Börsenzulassungen und der Einsatz von sogenannten Crypto-Debit-Cards oder Staking-Programmen. Wer hier Geld investiert, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht wiedersehen.“

Laut Reime handelt es sich vielfach um professionell aufgezogene Betrugssysteme, die mit hohem Marketingaufwand arbeiten – etwa über E-Mail-Phishing oder WhatsApp-Gruppen. Die Anbieter seien meist anonym, rechtlich nicht greifbar und das investierte Kapital verschwinde oft in Sekundenschnelle über ausländische Konten.

Was sollten Geschädigte jetzt tun?

Wer bereits Geld überwiesen hat oder Opfer eines dieser Angebote geworden ist, sollte laut Reime umgehend aktiv werden:

  • Zahlungen stoppen (Bank, Kreditkarte, Wallet-Anbieter informieren)

  • Anzeige erstatten (Polizei und BaFin)

  • Beweismittel sichern (E-Mails, Screenshots, Verträge)

  • Rechtsberatung einholen

  • Andere warnen, um weitere Opfer zu vermeiden

Besonders gefährlich ist laut Reime die Vermittlung dieser Angebote durch Dritte: Wer beispielsweise als „Tippgeber“ oder Berater tätig wird und Provisionen kassiert, kann bei einem Anlageschaden zivilrechtlich haftbar gemacht werden – unabhängig davon, ob er selbst wusste, wie unseriös das Angebot war.

Ein Blick in die Unternehmensdatenbank schützt

Die BaFin rät allen Verbraucherinnen und Verbrauchern dazu, vor einer Investitionsentscheidung die Unternehmensdatenbank der BaFin zu konsultieren. Dort kann geprüft werden, ob ein Anbieter tatsächlich über eine gültige Erlaubnis verfügt.

Fazit: Hände weg von nicht lizenzierten Anbietern

Ob es um „sichere Tagesgeldangebote“, Krypto-Staking, angebliche digitale Banken oder börsennotierte Gold-Start-ups geht – eines haben die heute genannten Anbieter gemeinsam: Sie handeln ohne rechtliche Zulassung. Die Folge: Einzahlungen sind nicht geschützt, Rückzahlungen höchst ungewiss.

Rechtsanwalt Jens Reime bringt es auf den Punkt:

„Wer jetzt noch investiert, obwohl eine offizielle Warnung der BaFin vorliegt, handelt grob fahrlässig – und gefährdet nicht nur sein Geld, sondern möglicherweise auch seine strafrechtliche Unschuld.“

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