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Vorratsdatenspeicherung

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Der Europäische Gerichtshof verhandelt heute über das europäische Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (Rechtssachen C- 293/12 und C- 594/12). Es sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten ihrer Kunden bis zu zwei Jahre lang aufbewahren, damit Fahnder zur Aufklärung schwerer Verbrechen darauf zugreifen können. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

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