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Vorläufiges Insolvenzverfahren über HaLog MCI Modulhallenpool II GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Über das Vermögen der HaLog MCI Modulhallenpool II GmbH mit Sitz in Baden-Baden ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Baden-Baden ordnete am 26. März 2026 entsprechende Sicherungsmaßnahmen an, um eine Verschlechterung der Vermögenslage bis zur endgültigen Entscheidung zu verhindern.

Vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Andreas Fischer aus Karlsruhe bestellt. Verfügungen des Unternehmens sind ab sofort nur noch mit dessen Zustimmung wirksam. Zudem wurde der Geschäftsführung untersagt, eigenständig über Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen – diese Befugnisse liegen nun beim Insolvenzverwalter.

Gleichzeitig wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen vorläufig gestoppt. Gläubiger dürfen offene Forderungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Geschäftstätigkeit: Investitionsmodell rund um Modulhallen

Die HaLog MCI Modulhallenpool II GmbH war Teil eines Geschäftsmodells, das sich auf die Finanzierung und Vermarktung sogenannter Modulhallen konzentrierte. Dabei handelt es sich um flexibel einsetzbare Hallensysteme, die beispielsweise in der Logistik, Industrie oder als temporäre Lager- und Produktionsflächen genutzt werden.

Im Rahmen sogenannter „Hallenpool“-Modelle konnten Investoren mittelbar in solche Hallen investieren. Die Idee: Anleger beteiligen sich an einem Pool von Modulhallen, die vermietet werden, und erhalten im Gegenzug Renditen aus den Mieteinnahmen. Solche Modelle wurden häufig als Sachwertinvestments beworben, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Nachfrage nach flexiblen Logistikflächen.

Prüfung der wirtschaftlichen Lage

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat nun die Aufgabe, die Vermögenslage des Unternehmens zu prüfen und insbesondere festzustellen, ob ausreichend Mittel vorhanden sind, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Gleichzeitig soll er mögliche Vermögensverschiebungen verhindern und die vorhandenen Werte sichern.

Dazu erhält er umfassende Einsichtsrechte in Bücher und Geschäftsunterlagen sowie Zugriff auf sämtliche Kontenbewegungen.

Ausblick

Ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird, hängt von den Ergebnissen der nun laufenden Prüfung ab. Für Investoren und Gläubiger dürfte insbesondere entscheidend sein, in welchem Umfang werthaltige Vermögensgegenstände – etwa die Modulhallen selbst oder daraus resultierende Forderungen – vorhanden sind.

Der Fall zeigt einmal mehr die Risiken komplexer Beteiligungsmodelle im Bereich von Sachwertinvestments. Gerade bei Poolstrukturen ist für Anleger oft schwer nachvollziehbar, wie stabil die wirtschaftliche Grundlage tatsächlich ist – ein Umstand, der sich nun im Rahmen des Insolvenzverfahrens klären wird.

Investierte Anleger sollten jetzt anwaltschaftlichen Rat einholen, so Rechtsanwalt Niklas Linnemann aus Dresden

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