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Vorläufiger Insolvenzverwalter für Levanus Invest GmbH bestellt

geralt (CC0), Pixabay
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Vorläufiger Insolvenzverwalter für Levanus Invest GmbH bestellt

 Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Levanus Invest GmbH, mit Sitz in der Potsdamer Straße 38a, 14513 Teltow und vertreten durch den Geschäftsführer Ingolf Müller, hat das Amtsgericht Potsdam am 20. März 2025 wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Justus Schneidewind aus Potsdam (Friedrich-Ebert-Straße 50) bestellt. Der Beschluss erfolgte im Rahmen der §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung (InsO).

Ab sofort sind sämtliche Verfügungen der Levanus Invest GmbH über deren Vermögenswerte nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Schneidewind übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu überwachen, ohne dabei als allgemeiner Vertreter des Schuldners zu fungieren.

Zahlungsverbote und Beschränkungen

Zudem wurde den sogenannten Drittschuldnern untersagt, Zahlungen direkt an die Levanus Invest GmbH zu leisten. Künftige Zahlungen und sonstige Gelder sind ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Auch Gläubigern ist es ab sofort untersagt, ohne Zustimmung Schneidewinds auf im Besitz des Schuldners befindliche bewegliche Vermögensgegenstände zuzugreifen oder Forderungen einzuziehen, die ihnen vom Schuldner abgetreten wurden.

Zwangsvollstreckungen gestoppt

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Levanus Invest GmbH – mit Ausnahme unbeweglicher Gegenstände – wurden vorerst untersagt bzw. eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Rechte und Pflichten des Schuldners

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde berechtigt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Der Schuldner ist verpflichtet, die Unterlagen auf Verlangen herauszugeben und umfassend Auskunft zu erteilen. Bei Pflichtverletzungen drohen Zwangsmaßnahmen wie eine Vorführung vor das Gericht oder Haft (§§ 97, 98 InsO).

Ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse darf durch den vorläufigen Insolvenzverwalter eingerichtet werden.

Rechtsmittelbelehrung

Der Beschluss kann von der Levanus Invest GmbH innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen mit der sofortigen Beschwerde beim Amtsgericht Potsdam angefochten werden.

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