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Vorläufige Sicherungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaften, die wir veröffentlichen

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Es war schon des öfteren bei uns ein Thema „Vorläufige Sicherungsmaßnahmen“, die wir veröffentlichen. Mittlerweile können wir allerdings über die Reaktion von so manchem Rechtsanwalt nur den Kopf schütteln. Denn regelmäßig wird uns in Anschreiben dieser Rechtsanwälte unterstellt, dass wir aus der Ermittlungsakte ihres Mandanten dann diese Inhalte veröffentlichen würden, was nicht zulässig wäre und gegen das Persönlichkeitsrecht ihrer Mandanten verstoßen würde. Wäre das so, dann hätten die Rechtsanwälte vollkommen Recht mit ihrer Meinung. Erstaunlich ist dabei immer wieder, dass so mancher Anwalt nicht weiß, dass genau das was wir einer Veröffentlichung unterziehen aus einer öffentlichen J E D E R M A N  zugänglichen Quelle stammt. Weisen wir die Anwälte, die uns dort im Auftrag ihrer Mandanten angeschrieben haben, auf diesen Punkt hin, ist natürlich dann das an uns übermittelte Schreiben gegenstandslos.

Nun hatten wir am gestrigen Tage eine solche Diskussion mit einem Rechtsanwalt, der das nicht wusste, dann aber „kleinbeigeben musste“, nachdem er das dort selber dann auch gefunden hatte nach 1 Minute suchen. Staatsanwaltschaften veröffentlichen genau diese Dinge ja deshalb, weil diesen Veröffentlichungen immer Straftaten vorausgegangen sind, wodurch Dritte geschädigt wurden. Diese Veröffentlichung dann im Bundesanzeiger soll den Geschädigten dann sagen, „da gibt es Vermögen, aus dem du eventuelle Ansprüche gegen die genannten Personen realisieren kannst“. Wir haben schon mindestens in 100 Fällen die Rückmeldung von so Geschädigten bekommen, die ohne dieses Wissen keine Chance gehabt hätten, ihren erlittenen Schaden ausgeglichen zu bekommen. Sobald wir wissen, dass der Vorgang erledigt ist, löschen wir natürlich automatisch den Eintrag auf unserer Seite. Anmerken möchten wir aber auch und dies sei uns gestattet, die dortigen Personen habe es sich ja sicherlich selber zuzuschreiben, dass eine solche Veröffentlichung zu ihrer Person überhaupt erfolgt ist.

1 Komment

  • Guten Tag,

    meinen Namen möchte ich hire nicht sagen, aber ich kann die Aussagen von Herrn Bremer bestätigen. Ich war selber Betroffener einer Veröffentlichung, nachdem sich der Vorgang dann für mich geklärt hatte, habe ich die Unterlagen via E-Mail an die Redaktion von diebewertung.de übermittelt. Der Eintrag wurde dann innerhalb 1 Stunde ohne jeglichen Kostenaufwand für mich aus dem Internet herausgenommen. Korrekt und Seriös!

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