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Vorläufige Insolvenzverwaltung über WOGRA AG angeordnet

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Augsburg hat im Insolvenzantragsverfahren der WOGRA AG, Hery-Park 3000, 86368 Gersthofen (HRB 31859), am 3. Januar 2025 um 11:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Ziel ist die Sicherung des Vermögens der Antragstellerin vor nachteiligen Veränderungen.

Vorläufiger Insolvenzverwalter

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Georg Stemshorn aus Augsburg bestellt. Herr Stemshorn ist unter der Telefonnummer +49 (821) 99980680 und per E-Mail unter augsburg@pluta.net erreichbar. Verfügungen der WOGRA AG, einschließlich der Einziehung von Außenständen, sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Pflichten für Schuldner der WOGRA AG

Schuldner der WOGRA AG wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich unter Berücksichtigung der gerichtlichen Anordnung zu leisten. Verstöße gegen diese Regelung können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Betroffene können gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einlegen. Diese muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Augsburg, Am Alten Einlaß 1, 86150 Augsburg eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses. Eine einfache E-Mail erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen; die Beschwerde kann jedoch auch als elektronisches Dokument mit qualifizierter Signatur eingereicht werden.

Hintergrund

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung dient dem Schutz der Vermögenswerte und ermöglicht eine strukturierte Bearbeitung der finanziellen Situation der WOGRA AG. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Weitere Entwicklungen im Verfahren werden mit Spannung erwartet, insbesondere, ob die Gläubiger ihre Ansprüche geltend machen können und wie die Restrukturierung der WOGRA AG gestaltet wird.

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