Über das Vermögen der Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH mit Sitz in Langen (Nordholter Straße 1, 49838 Langen) ist am 20. Februar 2026 um 07:10 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet worden. Das Verfahren wird beim Amtsgericht Lingen (Ems) unter dem Aktenzeichen 18 IN 100/25 geführt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen von der Kanzlei Brinkmann & Partner (Münster) bestellt. Verfügungen der Gesellschaft sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Schuldner der Gesellschaft wurden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Entscheidung kann von der Gesellschaft selbst sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch von Gläubigern mittels sofortiger Beschwerde angefochten werden. Die Frist beträgt zwei Wochen.
Wie viele Anleger sind betroffen?
Offen ist bislang, wie viele Anleger in die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH investiert haben und in welcher Gesamthöhe Kapital eingesammelt wurde. Ebenso unklar ist, ob es sich um eine klassische Projektgesellschaft mit institutionellen Investoren handelt oder ob auch Privatanleger beteiligt sind.
Für Investoren stellt sich nun die zentrale Frage:
- In welcher Höhe bestehen Forderungen?
- Welche Vermögenswerte sind vorhanden?
- Und wie hoch ist das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Kapitalverlusts?
Erfahrungsgemäß zeigt sich das tatsächliche Ausmaß eines möglichen Schadens erst im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens.
Besteht ein Zusammenhang zu ThomasLloyd?
Besondere Aufmerksamkeit dürfte der Fall im Hinblick auf einen möglichen Zusammenhang mit der Unternehmensgruppe ThomasLloyd erlangen. In der Vergangenheit standen verschiedene Cleantech- und Infrastrukturgesellschaften im Kontext von Kapitalanlagen mit Bezug zu ThomasLloyd im Fokus von Anlegern und Berichterstattung.
Ob und in welchem Umfang die Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH gesellschaftsrechtlich, wirtschaftlich oder vertrieblich mit Strukturen rund um ThomasLloyd verbunden ist, bedarf einer genauen Prüfung. Entscheidend wird sein,
- ob es personelle Verflechtungen gibt,
- ob Projekte oder Finanzierungen im Zusammenhang stehen,
- und ob Anlegergelder über identische Vertriebswege eingeworben wurden.
Sollte ein struktureller Zusammenhang bestehen, könnte dies für betroffene Investoren von erheblicher Bedeutung sein – insbesondere im Hinblick auf mögliche Haftungsfragen.
Was Anleger jetzt beachten sollten
Betroffene Investoren sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen und Forderungen im weiteren Verfahren fristgerecht anmelden, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Zudem empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung, insbesondere wenn Anhaltspunkte für Beratungsfehler oder Prospektmängel bestehen.
Die kommenden Wochen werden zeigen, welche wirtschaftlichen Hintergründe das Verfahren hat – und wie viele Anleger tatsächlich betroffen sind.
Kommentar hinterlassen