Az.: IN 191/26
Im Verfahren über den Eigenantrag der Leonda Energie GmbH mit Sitz in Nürnberg hat das Amtsgericht Nürnberg am 12. Februar 2026 um 15:45 Uhr zur Sicherung des Unternehmensvermögens die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft mit Geschäftsanschrift Gutenstetter Straße 16 wird durch die Geschäftsführer Zaher Julian Usamah und Roman Reiband vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 20185 eingetragen. Die rechtliche Vertretung erfolgt durch die Rechtsanwälte PFO – Pöhlmann Früchtl Oppermann PartmbB aus Fürth.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Rechtsanwalt Patrick Meyerle aus Nürnberg. Ab dem Zeitpunkt der Anordnung sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Dies gilt ausdrücklich auch für die Einziehung offener Forderungen, die der Gesellschaft selbst untersagt wurde. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Forderungen und Außenstände einzuziehen, Kassenbestände und Bankguthaben zu sichern sowie diese Mittel auf ein von ihm einzurichtendes Verfahrenskonto zu verwahren.
Zugleich wurde angeordnet, dass Drittschuldner Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen dürfen, sofern dieser nicht ausdrücklich einer Zahlung an die Schuldnerin zustimmt. Den Gläubigern wurde untersagt, eingehende Gelder mit eigenen Forderungen aufzurechnen oder zu verrechnen. Darüber hinaus erhielt der vorläufige Insolvenzverwalter umfassende Befugnisse, Auskünfte bei Behörden, Kreditinstituten und weiteren Stellen einzuholen, um die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft vollständig aufzuklären und die Insolvenzmasse zu sichern.
Dem Unternehmen selbst wurde untersagt, bewegliche Gegenstände an Gläubiger herauszugeben, die Aussonderungs- oder Absonderungsrechte geltend machen, sofern keine Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorliegt. Gegen die gerichtliche Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen, die innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Nürnberg eingelegt werden kann. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
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