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Vorläufige Insolvenzverwaltung über Lebensart Wohnbau GmbH angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: Ue 42 IN 38/25

Das Amtsgericht Konstanz hat am 04. März 2025 um 14:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Lebensart Wohnbau GmbH mit Sitz in Münsterplatz 11, 88662 Überlingen angeordnet. Das Unternehmen ist unter HRB 721994 im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg eingetragen und wird durch Geschäftsführerin Ulrike Grundt vertreten.

Bestellung der vorläufigen Insolvenzverwalterin

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Simone Kaldenbach, Kanzlei Görg in Friedrichstraße 53, 88045 Friedrichshafen, bestellt.

Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Das Gericht hat gemäß §§ 21, 22 InsO folgende Maßnahmen angeordnet:

  1. Einschränkung der Verfügungsbefugnis
    • Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
    • Bankkonten und Außenstände der Schuldnerin dürfen nur noch von der Insolvenzverwalterin verwaltet werden.
  2. Überwachung und Sicherung des Vermögens
    • Die Insolvenzverwalterin hat die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Interesse der Gläubiger zu erhalten.
    • Sie ist berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen.
  3. Sperre für Zahlungen an die Schuldnerin
    • Drittschuldnern wird untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Zahlungen dürfen nur noch an die Insolvenzverwalterin erfolgen.
  4. Eröffnung von Sonderkonten
    • Die Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Sonderkonten für die Insolvenzmasse zu eröffnen und darüber zu verfügen.
  5. Einstellung der Zwangsvollstreckung
    • Alle gegen die Schuldnerin eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden bis auf Weiteres ausgesetzt, sofern nicht unbewegliches Vermögen betroffen ist.
    • Neue Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind unzulässig (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
  6. Untersuchung der Geschäftsvorgänge
    • Die Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Konstanz, Untere Laube 12, 78462 Konstanz, eingelegt werden.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Gerichts eingereicht werden. Eine elektronische Einreichung ist gemäß den Vorschriften der eJustice-BW-Plattform möglich.

Die weitere Entwicklung des Insolvenzverfahrens bleibt abzuwarten.

Amtsgericht Konstanz, 04.03.2025
Aktenzeichen: Ue 42 IN 38/25

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