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Vorläufige Insolvenzverwaltung über H+C Grundbesitz GmbH & Co. Apels Garten Leipzig KG angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Wiesbaden hat am 12. Dezember 2024 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der H+C Grundbesitz GmbH & Co. Apels Garten Leipzig KG angeordnet. Das Unternehmen hat seinen Sitz in der Französischen Straße 47, 10117 Berlin und wird durch die H+C Invest 1 GmbH vertreten. Geschäftsführer der H+C Invest 1 GmbH ist Anton Grasserbauer.

Details zur Entscheidung

  1. Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters:
    Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke von der Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte PartmbB mit Sitz in Wiesbaden bestellt. Die Kanzlei ist wie folgt erreichbar:

  2. Einschränkung der Verfügungsbefugnis:
    Verfügungen über das Vermögen der Antragstellerin sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 InsO).
  3. Aufforderung an Drittschuldner:
    Alle Schuldner der H+C Grundbesitz GmbH & Co. Apels Garten Leipzig KG wurden aufgefordert, Zahlungen ausschließlich unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
  4. Einsehbarer Beschluss:
    Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Wiesbaden eingesehen werden.

Hintergrund und Bedeutung

Die H+C Grundbesitz GmbH & Co. Apels Garten Leipzig KG ist eine Immobiliengesellschaft, die offenbar mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert ist. Ziel der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist es, die Vermögenswerte des Unternehmens zu sichern und die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Konstantin Hancke übernimmt in seiner Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter die Überwachung der Unternehmensführung und die Sicherung der Vermögenswerte. Er ist befugt, Forderungen einzuziehen und Auskünfte über die Vermögenslage des Unternehmens einzuholen.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Dieses kann sowohl von der Antragstellerin als auch von Gläubigern, die Einwände gegen die internationale Zuständigkeit geltend machen, eingelegt werden.

Fristen und Verfahren:

  • Die Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung beim Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden, eingehen.
  • Sie kann schriftlich, per Fax oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
  • Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird.

Fazit

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zeigt die angespannte finanzielle Lage der H+C Grundbesitz GmbH & Co. Apels Garten Leipzig KG. Für Gläubiger ist es jetzt entscheidend, ihre Ansprüche anzumelden und den Fortgang des Verfahrens aufmerksam zu verfolgen. Ob das Unternehmen saniert werden kann oder ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet wird, bleibt abzuwarten.

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