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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die BHKW Projekt Siebzig GmbH & Co. KG angeordnet

Ratfink1973 (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen IN 91/26

Im Insolvenzerfahren über das Vermögen der BHKW Projekt Siebzig GmbH & Co. KG mit Sitz in der Ingolstädter Straße 21 in Nürnberg hat das Amtsgericht Nürnberg am 11. Februar 2026 um 14:00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Nürnberg unter HRA 19364 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Trost Manfred Friedrich sowie die persönlich haftende Gesellschafterin ISAR AMPER Projektverwaltung GmbH vertreten.

Zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen in der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens wurde Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz aus Nürnberg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Mit der gerichtlichen Entscheidung sind sämtliche Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Forderungen und Außenständen, deren Einzug der Schuldnerin ausdrücklich untersagt wurde.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, vollstreckungsbefangenes Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen sowie Forderungen auf ein eigens eingerichtetes Verfahrenskonto zu übertragen und dort zu verwahren. Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern keine ausdrückliche Zustimmung zur Leistung an die Schuldnerin vorliegt. Gleichzeitig wurde den Gläubigern untersagt, eingehende Gelder mit eigenen Forderungen aufzurechnen oder zu verrechnen.

Darüber hinaus erhielt der vorläufige Insolvenzverwalter umfassende Befugnisse zur Einholung von Auskünften bei Behörden, Finanzämtern, Kreditinstituten und weiteren relevanten Stellen, um die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft vollständig zu prüfen. Der Schuldnerin wurde zudem untersagt, bewegliche Gegenstände ohne Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters an Gläubiger herauszugeben, die Aus- oder Absonderungsrechte geltend machen.

Mit diesen Maßnahmen schafft das Insolvenzgericht die Grundlage für eine geordnete Sicherung der Vermögenswerte sowie für die Prüfung, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens vorliegen und welche Fortführungsperspektiven für das Unternehmen bestehen.

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