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Vorläufige Insolvenzverwaltung über AStA Rosenheim angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Rosenheim hat am 27. März 2026 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Allgemeinen Studierendenausschusses Rosenheim e.V. (AStA), bekannt unter anderem durch die „ASTA-Kneipe“, angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Robert Multrus aus Rosenheim bestellt. Ziel der Maßnahme ist es, das vorhandene Vermögen zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.

Gleichzeitig wurde verfügt, dass der Verein künftig nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über sein Vermögen verfügen darf. Dies betrifft auch die Einziehung offener Forderungen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung ist noch keine endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens getroffen. Diese erfolgt erst nach weiterer Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Vereins.

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