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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Highstreet Premium II PropCo I S.a.r.l. angeordnet

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Flensburg hat am 7. Februar 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung für die Highstreet Premium II PropCo I S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen aus Hamburg bestellt.

Wichtige Maßnahmen im Verfahren:

  • Verfügungsbeschränkung: Die Schuldnerin darf nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Einsichtnahme: Der Insolvenzverwalter hat das Recht, Geschäftsräume zu betreten und Bücher sowie Geschäftspapiere einzusehen.
  • Zwangsvollstreckung: Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin werden vorerst untersagt und eingestellt, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen.
  • Prüfung der Verfahrenskosten: Es wird untersucht, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken.

Gläubiger und Beteiligte können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Amtsgericht Flensburg einlegen.

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