Beim Amtsgericht Nürnberg sind am 13. März 2026 zwei Verfahren zur vorläufigen Insolvenzverwaltung eröffnet worden. Betroffen sind die Unternehmen BHKW Projekt 55 GmbH & Co. KG sowie BHKW Projekt Sechsundvierzig GmbH & Co. KG, beide mit Sitz in der Ingolstädter Straße 21 in Nürnberg.
Nach den veröffentlichten Beschlüssen des Insolvenzgerichts wurden für beide Gesellschaften vorläufige Insolvenzverfahren über das eigene Vermögen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde in beiden Fällen Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz aus Nürnberg bestellt.
Das Gericht ordnete außerdem an, dass Verfügungen der Schuldnerinnen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese sogenannte Zustimmungslösung soll verhindern, dass Vermögenswerte der Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens verändert oder beiseite geschafft werden.
Beide Gesellschaften werden durch die ISAR-AMPER Projektverwaltung GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin vertreten. Geschäftsführer dieser Verwaltungsgesellschaft ist Manfred Friedrich Trost.
Worum es bei den BHKW-Projekten geht
Bei BHKW-Projektgesellschaften handelt es sich häufig um Unternehmen, die Blockheizkraftwerke (BHKW) betreiben oder entsprechende Energieprojekte finanzieren. In der Vergangenheit wurden solche Projekte teilweise auch privaten Investoren als Beteiligungsmodelle oder Kapitalanlagen angeboten.
Ob und in welchem Umfang Anleger oder Investoren an den beiden betroffenen Gesellschaften beteiligt sind, ist derzeit öffentlich noch nicht vollständig geklärt.
Sollten Anleger beteiligt sein, stellt sich nun zwangsläufig die Frage: Drohen finanzielle Verluste und welche Rechte haben Investoren im Insolvenzverfahren?
Interview: „Anleger sollten jetzt schnell handeln“
Wir haben dazu mit dem Berliner Rechtsanwalt Niklas Linnemann, der sich unter anderem mit Anlegerrecht und Insolvenzfragen beschäftigt, gesprochen.
Frage: Herr Linnemann, zwei BHKW-Projektgesellschaften stehen nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung. Was bedeutet das zunächst?
Niklas Linnemann:
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet, dass das Gericht den Geschäftsbetrieb unter Aufsicht stellt. Ein Insolvenzverwalter prüft jetzt zunächst, wie die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft tatsächlich aussieht. Wichtig ist: In dieser Phase wird noch entschieden, ob das Insolvenzverfahren überhaupt eröffnet wird oder ob vielleicht eine Sanierung möglich ist.
Frage: Viele Anleger fragen sich jetzt, ob sie betroffen sein könnten. Worauf sollten Investoren achten?
Linnemann:
Zunächst sollten Anleger prüfen, ob sie tatsächlich direkt an einer der betroffenen Projektgesellschaften beteiligt sind oder ob ihre Beteiligung über andere Konstruktionen läuft, etwa über Fonds oder Treuhänder.
Wer unmittelbar investiert hat, sollte seine Vertragsunterlagen und Zahlungsnachweise zusammentragen, denn diese sind später wichtig, um Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden zu können.
Frage: Welche Schritte sollten Anleger jetzt konkret unternehmen?
Linnemann:
Es gibt einige wichtige Punkte:
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Unterlagen sichern – also Beteiligungsverträge, Zeichnungsscheine, Prospekte und Kontoauszüge.
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Informationen einholen – etwa beim Insolvenzverwalter oder über öffentliche Bekanntmachungen.
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Fristen beachten – sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es Fristen zur Forderungsanmeldung.
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Rechtliche Prüfung – in manchen Fällen kann es auch Ansprüche gegen Vermittler, Berater oder Prospektverantwortliche geben.
Frage: Bedeutet eine Insolvenz automatisch, dass Anleger ihr Geld verlieren?
Linnemann:
Nicht zwingend. Das hängt stark davon ab, welche Vermögenswerte noch vorhanden sind und wie hoch die Verbindlichkeiten sind. In vielen Fällen erhalten Anleger zumindest eine Quote aus der Insolvenzmasse.
Parallel sollte aber immer geprüft werden, ob weitere Haftungsansprüche bestehen – etwa wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Frage: Ihr Rat an betroffene Investoren?
Linnemann:
Ruhe bewahren, aber nicht untätig bleiben. Insolvenzverfahren sind komplex und dauern oft lange. Wer frühzeitig seine Ansprüche prüft und anmeldet, hat in der Regel die besseren Chancen, seine Rechte zu sichern.
Sollten sich weitere Hinweise ergeben, ob und wie viele Anleger tatsächlich in den beiden BHKW-Projektgesellschaften investiert haben, dürfte sich zeigen, wie groß die finanziellen Auswirkungen der Insolvenzen tatsächlich sind.
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