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Vorgehen gegen envion AG-verlieren bis zu 30.000 Anleger einbezahltes Kapital?

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Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) nimmt einen Anbieter von Kryptowährungen ins Visier. Sie hat ein Verfahren gegen die Firma envion AG eröffnet, die im Zuge eines Initial Coin Offerings (ICO) rund hundert Millionen Franken (rund 86 Mio. Euro) von mehr als 30.000 Investoren entgegengenommen hat, wie die Behörde heute mitteilte.

Dabei untersuche die FINMA eine mögliche Verletzung des Bankenrechts durch eine unerlaubte Annahme von Geldern. Die Behörde gehe „konsequent gegen ICO-Geschäftsmodelle vor, die Aufsichtsrecht verletzen oder dieses umgehen“, erklärte sie. Weitere Details zum Verfahren wolle die Finma erst nach dessen Abschluss bekanntgeben.

Meldung der Finma:

News

26. Juli 2018

Medienmitteilung

FINMA eröffnet Verfahren gegen ICO-Emittenten

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet ein Enforcementverfahren gegen die envion AG. Die FINMA hat Hinweise, dass die Gesellschaft im Rahmen eines ICO gegen Finanzmarktrecht verstossen haben könnte.

Die FINMA hat im Juli 2018 ein Enforcementverfahren gegen die envion AG eröffnet. Das Verfahren fokussiert insbesondere auf mögliche Verletzungen von Bankenrecht aufgrund einer allfällig unerlaubten Entgegennahme von Publikumseinlagen im Zusammenhang mit dem Initial Coin Offering (ICO) des EVN-Tokens. Die bisher geführten Abklärungen der FINMA haben ergeben, dass die envion AG im Rahmen ihres ICO Mittel in der Höhe von rund hundert Millionen Franken von mehr als 30’000 Investoren gegen Ausgabe des EVN-Tokens in einer anleiheähnlichen Form entgegengenommen hatte. Die FINMA äussert sich nicht weiter zum Verfahren und wird erst nach dessen Abschluss informieren.

ICO im Fokus

Seriösen Innovatoren soll es möglich sein, ihre ICO-Projekte gesetzeskonform zu lancieren. Zu diesem Zweck publizierte die FINMA im Februar 2018 eine Wegleitung. Sie geht aber auch konsequent gegen ICO-Geschäftsmodelle vor, die Aufsichtsrecht verletzen oder dieses umgehen. Ausserdem hat die FINMA schon verschiedentlich auf die mit ICO verbundenen Risiken für Anleger hingewiesen.

Anmerkung der Redaktion.

natürlich kann dann am Ende des Prüfungsverfahrens der Finma der Schweiz auch ein Verbot des Unternehmens stehen. mit einer Rückabwicklungsverfügung. Derzeit kann man Anlegern nur raten, keine weiteren Investitionen in das Unternehmen zu tätigen. Ob die investierten Anleger dann möglicherweise Geld verlieren, kann man derzeit nur spekulieren. Das die Anleger jetzt beunruhigt sein werden, dürfte klar sein.

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