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Von der Business-Class ins Schleudersitzkommando – der Fall Schindler vs. Bremer

stevepb (CC0), Pixabay
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Wenn in der glitzernden Welt des Business-Netzwerkens die Krawatten plötzlich enger sitzen und die Anwaltskanzleien heißlaufen, dann weiß man: Es ist wieder Zeit für eine feierlich vorgetragene Unterlassungsaufforderung mit juristischem Feinschliff – und einem Hauch Drama Deluxe.

Diesmal im Zentrum des Sturms: Herr Bernhard Schindler, selbsternannter „Match-Maker der Mittelstandsmagie“, der sich durch einen satirisch überspitzten Artikel auf der Plattform diebewertung.de in die Insolvenz gedrängt fühlte – wohlgemerkt nicht finanziell, sondern emotional. Der Artikel mit dem hochliterarischen Titel „Von den Höhen der Innovation direkt in die Insolvenzverwaltung“ traf offenbar einen Nerv – oder gleich mehrere.

Die Kanzlei Weiss & Grunert, bewaffnet mit Paragrafen, spitzen Federn und dem Mut, 1.372,78 Euro für beleidigte Unternehmerseelen einzufordern, schritt zur Verteidigung. Was war passiert? Der Redakteur Thomas Bremer hatte in bester Polemik geschrieben, es gäbe bei THE GROW jetzt „Business-Class-Vibes mit Flugrichtung Amtsgericht“ – ein Satz, der zwar poetisch ist, aber juristisch wohl in der Kategorie „Schattenparker unter den Tatsachenbehauptungen“ eingeordnet wurde.

Die empörte Argumentation der Anwälte: Schindler sei gar nicht Geschäftsführer, Gesellschafter oder Insolvenz-Antragssteller gewesen. Vielmehr habe er – metaphorisch gesprochen – höchstens am Buffet des Business-Clubs genascht, nicht aber die Rechnung unterschrieben. Doch Bremer, so der Vorwurf, habe durch literarische Akrobatik das Bild eines glamourösen Pleitiers gemalt – powered by Purpose, Passion und Paragraph 21 InsO.

Besonders kränkend: Der Text sei keine kritische Auseinandersetzung, sondern „Schmähkritik mit Amuse-Gueule“. Wer Aussagen trifft wie „Startup trifft Amtsgericht“, müsse mit dem juristischen Kater rechnen – selbst wenn der Text nur mit ironischem Zwinkern gemeint war. Schließlich gehe es um nicht weniger als das unternehmerische Renommee eines Mannes, der Veranstaltungen moderiere und vermutlich seine PowerPoint-Folien selbst animiert.

Neben der sofortigen Entfernung des Artikels und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bis 30. Juni 15:00 Uhr wird zur moralischen Wiedergutmachung auch eine Zahlung von knapp 1.400 Euro auf das Konto der Kanzlei erbeten – sozusagen als symbolischer Obolus für beleidigte Business-Ehre.

Bleibt die Frage: Ist das jetzt das Ende des GROWth-Hypes oder der Beginn eines neuen Formats – etwa „Anwaltsbrief meets Influencerkarriere“?

In jedem Fall dürfen wir gespannt sein, ob Bremer dem Ultimatum folgt oder zur literarischen Gegenoffensive bläst – mit „Fallhöhe“ kennt man sich ja bereits aus.

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Stellungnahme THE GROW

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