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Volkswagen einigt sich wohl

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Der 2. und 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm haben drei anberaumte Verhandlungstermine in Rechtsstreitigkeiten vom sog. „Abgasskandal“ betroffener Fahrzeuginhaber aufgehoben, weil die Parteien nach außergerichtlicher Verständigung ihre Rechtsmittel zurückgenommen haben bzw. eine außergerichtliche Verständigung angekündigt haben.

Aufgehoben wurden die für den 25. Juni 2018 um 9:00 Uhr angesetzte mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 2 U 167/17 OLG Hamm, die für den 26. Juni 2018 um 9:30 Uhr angesetzte mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit mit dem Aktenzeichen 28 U 118/17 OLG Hamm und die für den 28. Juni 2018 um 12:00 Uhr angesetzte mündliche Verhandlung in dem Rechtsstreit 28 U 136/17 OLG Hamm.

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