Viromed Medical AGHamburg– Inhaberaktien ISIN DE000A3MQR65 –
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„Wer nicht im Aktienregister steht, ist kein Aktionär – Punkt.“
Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur Umstellung der Viromed-Aktien
Frage: Frau Bontschev, Viromed stellt zum 15. Januar 2026 von Inhaber- auf Namensaktien um. Was bedeutet das ganz konkret?
Kerstin Bontschev:
Kurz gesagt: Die Gesellschaft will genau wissen, wer ihre Aktionäre sind. Bei Inhaberaktien konnte jeder, der sie im Depot hatte, seine Rechte ausüben. Künftig gilt: Nur wer namentlich im Aktienregister der Viromed Medical AG steht, darf z. B. auf der Hauptversammlung abstimmen oder andere Rechte wahrnehmen.
Frage: Und was müssen Aktionäre jetzt tun?
Bontschev:
Die Umstellung erfolgt automatisch, die Aktionäre müssen nichts aktiv tun. Ihre Bank oder ihr Broker meldet die erforderlichen Daten an Viromed bzw. an das Aktienregister: Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail und natürlich die Anzahl der gehaltenen Aktien. Wichtig: Ohne diese Angaben kann ein Eintrag nicht erfolgen – und ohne Eintrag ist man offiziell kein Aktionär im Sinne des Aktiengesetzes.
Frage: Warum macht ein Unternehmen so etwas überhaupt?
Bontschev:
Ganz klar: Transparenz und Kontrolle. Die Gesellschaft kann besser mit ihren Aktionären kommunizieren, etwa bei Einladungen zur Hauptversammlung. Außerdem lassen sich Stimmrechte oder Einflussnahme besser nachvollziehen. Es schützt auch vor anonymen „Feindübernahmen“ oder unerwarteten Einflussnahmen.
Frage: Gibt es für Aktionäre auch Nachteile?
Bontschev:
Ein paar. Zum einen ist es ein Verlust an Anonymität – man kann nicht mehr „still“ Aktionär sein. Außerdem bekommen Aktionäre künftig unter Umständen mehr Post vom Unternehmen, etwa Einladungen oder Berichte. Manche empfinden das als lästig. Und ganz wichtig: Wer die Aktien über Dritte oder „Strohdepots“ hält, muss sicherstellen, dass er selbst im Aktienregister steht, sonst verliert er seine Rechte.
Frage: Was passiert mit den alten Aktien?
Bontschev:
Die alten Inhaberaktien (ISIN DE000A3MQR65) werden aus den Depots gelöscht. Dafür bekommen alle Aktionäre eins zu eins neue Namensaktien (ISIN DE000A40ZVN7) ins Depot gebucht – mit dem gleichen Kapitalanteil. Die Umstellung ist kostenfrei, es ändert sich also wirtschaftlich nichts, nur die Form der Aktien.
Frage: Und was passiert mit dem Aktienhandel?
Bontschev:
Der Handel geht nahtlos weiter: Die alten Aktien wurden letztmals am 14. Januar 2026 gehandelt, die neuen Namensaktien sind seit dem 15. Januar an der Börse handelbar. Die Umstellung erfolgte technisch über Clearstream, und die mwb fairtrade AG betreut die Abwicklung.
Frage: Ihr Fazit für Kleinanleger?
Bontschev:
Keine Panik. Der Vorgang ist üblich und aus Sicht der Gesellschaft sinnvoll. Wer seine Daten ordentlich übermittelt bekommt – was bei fast allen Banken automatisch passiert – hat keinen Nachteil. Nur wer anonym bleiben will oder Sonderkonstruktionen nutzt, sollte jetzt genau hinsehen.
Kurz erklärt:
Namensaktie = nur der Eingetragene darf abstimmen und Rechte ausüben.
Inhaberaktie = jeder Depotinhaber ist stimmberechtigt.
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