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Viromed Medical AG:Bekanntmachung über die Umstellung von Inhaberaktien in Namensaktien

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Viromed Medical AG

Hamburg

– Inhaberaktien ISIN DE000A3MQR65 –
– Namensaktien ISIN DE000A40ZVN7 –

Bekanntmachung über die Umstellung von Inhaberaktien in Namensaktien

Die Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 29. Juli 2025 über die Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien und die entsprechenden Änderungen der Satzung beschlossen.

Der rechtskräftige Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Juli 2025 mit den entsprechenden Satzungsänderungen wurde am 08. August 2025 in das Handelsregister eingetragen und ist damit wirksam.

Bei Namensaktien gilt im Verhältnis zu der Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist. Damit ist nur der in das Aktienregister eingetragene Aktionär zur Teilnahme an und zur Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung berechtigt. Die Umwandlung in Namensaktien erfordert daher die Einrichtung eines Aktienregisters. Dafür müssen die Aktionäre, soweit sie natürliche Personen sind, ihren Namen, ihr Geburtsdatum und ihre Postanschrift, soweit sie juristische Personen oder (teil)rechtsfähige Gesellschaften sind, ihre Firma, ihren Sitz und ihre Geschäftsanschrift, sowie in jedem Fall eine elektronische Adresse sowie die Stückzahl der gehaltenen Aktien angeben.

Am 16. Januar 2026 abends werden die 21.250.000 girosammelverwahrten Inhaber-Aktien durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, ausgebucht. Für je eine Inhaber-Aktie mit der ISIN DE000A3MQR65 erhalten die Aktionäre je eine neue Namens-Aktie der ISIN DE000A40ZVN7 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je 1,00 Euro.

Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das Grundkapital wird in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital bleibt unverändert.

Die Inhaber-Aktien mit der ISIN DE000A3MQR65 werden letztmals am 14. Januar 2026 an der Börse gehandelt.

Die Namens-Aktien mit der ISIN DE000A40ZVN7 werden erstmals am 15. Januar 2026 an der Börse gehandelt.

Als Abwicklungsstelle fungiert die mwb fairtrade Wertpapierhandelsbank AG, Gräfelfing. Die Umstellung der Depotbestände von Inhaberaktien auf Namensaktien soll für die Aktionäre kostenfrei sein.

 

Rellingen, im Januar 2026

Viromed Medical AG

„Wer nicht im Aktienregister steht, ist kein Aktionär – Punkt.“

Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zur Umstellung der Viromed-Aktien

Frage: Frau Bontschev, Viromed stellt zum 15. Januar 2026 von Inhaber- auf Namensaktien um. Was bedeutet das ganz konkret?

Kerstin Bontschev:
Kurz gesagt: Die Gesellschaft will genau wissen, wer ihre Aktionäre sind. Bei Inhaberaktien konnte jeder, der sie im Depot hatte, seine Rechte ausüben. Künftig gilt: Nur wer namentlich im Aktienregister der Viromed Medical AG steht, darf z. B. auf der Hauptversammlung abstimmen oder andere Rechte wahrnehmen.

Frage: Und was müssen Aktionäre jetzt tun?

Bontschev:
Die Umstellung erfolgt automatisch, die Aktionäre müssen nichts aktiv tun. Ihre Bank oder ihr Broker meldet die erforderlichen Daten an Viromed bzw. an das Aktienregister: Name, Geburtsdatum, Anschrift, E-Mail und natürlich die Anzahl der gehaltenen Aktien. Wichtig: Ohne diese Angaben kann ein Eintrag nicht erfolgen – und ohne Eintrag ist man offiziell kein Aktionär im Sinne des Aktiengesetzes.

Frage: Warum macht ein Unternehmen so etwas überhaupt?

Bontschev:
Ganz klar: Transparenz und Kontrolle. Die Gesellschaft kann besser mit ihren Aktionären kommunizieren, etwa bei Einladungen zur Hauptversammlung. Außerdem lassen sich Stimmrechte oder Einflussnahme besser nachvollziehen. Es schützt auch vor anonymen „Feindübernahmen“ oder unerwarteten Einflussnahmen.

Frage: Gibt es für Aktionäre auch Nachteile?

Bontschev:
Ein paar. Zum einen ist es ein Verlust an Anonymität – man kann nicht mehr „still“ Aktionär sein. Außerdem bekommen Aktionäre künftig unter Umständen mehr Post vom Unternehmen, etwa Einladungen oder Berichte. Manche empfinden das als lästig. Und ganz wichtig: Wer die Aktien über Dritte oder „Strohdepots“ hält, muss sicherstellen, dass er selbst im Aktienregister steht, sonst verliert er seine Rechte.

Frage: Was passiert mit den alten Aktien?

Bontschev:
Die alten Inhaberaktien (ISIN DE000A3MQR65) werden aus den Depots gelöscht. Dafür bekommen alle Aktionäre eins zu eins neue Namensaktien (ISIN DE000A40ZVN7) ins Depot gebucht – mit dem gleichen Kapitalanteil. Die Umstellung ist kostenfrei, es ändert sich also wirtschaftlich nichts, nur die Form der Aktien.

Frage: Und was passiert mit dem Aktienhandel?

Bontschev:
Der Handel geht nahtlos weiter: Die alten Aktien wurden letztmals am 14. Januar 2026 gehandelt, die neuen Namensaktien sind seit dem 15. Januar an der Börse handelbar. Die Umstellung erfolgte technisch über Clearstream, und die mwb fairtrade AG betreut die Abwicklung.

Frage: Ihr Fazit für Kleinanleger?

Bontschev:
Keine Panik. Der Vorgang ist üblich und aus Sicht der Gesellschaft sinnvoll. Wer seine Daten ordentlich übermittelt bekommt – was bei fast allen Banken automatisch passiert – hat keinen Nachteil. Nur wer anonym bleiben will oder Sonderkonstruktionen nutzt, sollte jetzt genau hinsehen.

Kurz erklärt:
Namensaktie = nur der Eingetragene darf abstimmen und Rechte ausüben.
Inhaberaktie = jeder Depotinhaber ist stimmberechtigt.

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