VIRIDIS – GREEN-TECH INVESTMENT AGMünchenEinladung zur Inhaberversammlung der Genussscheininhaber des VIRIDIS WPDie VIRIDIS – Green-Tech Investment AG, HRB 275610, lädt hiermit die Inhaber der VIRIDIS WP zu ihrer jährlichen Inhaberversammlung nach § 12 ihrer Genussscheinbedingungen ein. Datum und Uhrzeit: Teilnahmeberechtigt sind alle Inhaber der VIRIDIS WP, die sich über das V-NET-Portal registriert und den elektronischen Identifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen haben. Ort/Format: Tagesordnung:
Rechtsgrundlage: Wir bitten alle Inhaber, sich fristgerecht zu registrieren und an der Versammlung teilzunehmen. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: contact@viridis.info
München, 17.04.2025 VIRIDIS – Green-Tech Investment AG |
Frage:
Herr Reime, die VIRIDIS – Green-Tech Investment AG lädt ihre Genussscheininhaber am 10. Juni 2025 zu einer virtuellen Inhaberversammlung ein. Was sollten Anleger grundsätzlich beachten, wenn sie eine solche Einladung erhalten?
Jens Reime:
Zunächst sollten Anleger die Einladung genau prüfen – insbesondere Ort, Format und Fristen. Bei VIRIDIS ist die Teilnahme an eine Registrierung über das V-NET-Portal und eine vollständige KYC-Identifizierung gebunden. Wer sich nicht rechtzeitig anmeldet, kann sein Stimmrecht verlieren oder wichtige Informationen verpassen. Fristversäumnisse können später rechtliche Nachteile bringen, gerade wenn Beschlüsse gefasst werden.
Frage:
In der Tagesordnung wird auf mögliche Änderungen der Genussscheinbedingungen hingewiesen. Wie sollten Anleger damit umgehen?
Jens Reime:
Sehr aufmerksam! Änderungen an Genussscheinbedingungen können tiefgreifende Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Anleger haben – etwa in Bezug auf Gewinnausschüttungen, Laufzeiten oder Kündigungsrechte. Anleger sollten sich vor der Versammlung genau informieren, welche Änderungen konkret geplant sind, und ggf. rechtlichen Rat einholen, bevor sie einer Anpassung zustimmen.
Frage:
Die Versammlung findet ausschließlich virtuell statt. Gibt es hierbei besondere Risiken?
Jens Reime:
Bei virtuellen Versammlungen gibt es immer die Gefahr von technischen Problemen oder fehlender Transparenz. Anleger sollten sicherstellen, dass sie frühzeitig Zugang zum Portal erhalten, die Technik testen und alle relevanten Unterlagen bereithalten. Auch hier gilt: Wer nicht aktiv teilnimmt oder technische Probleme hat, verliert möglicherweise sein Recht auf Mitsprache.
Frage:
Was bedeutet es, dass die Inhaberversammlung auf § 12 der Genussscheinbedingungen gestützt wird?
Jens Reime:
Das bedeutet, dass die Gesellschaft sich auf eine vertragliche Grundlage beruft, die die Einberufung, Teilnahme und Beschlussfassung der Versammlung regelt. Anleger sollten sich unbedingt auch § 12 ihrer eigenen Genussscheinbedingungen durchlesen, um zu verstehen, welche Rechte und Pflichten sie im Rahmen dieser Versammlung haben.
Frage:
Ihr abschließender Rat an Genussscheininhaber der VIRIDIS AG?
Jens Reime:
Nehmen Sie die Einladung ernst, registrieren Sie sich fristgerecht und verschaffen Sie sich frühzeitig juristische Klarheit über mögliche Änderungen. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten kann jede Entscheidung große finanzielle Auswirkungen haben. Im Zweifel sollte man professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
Frage:
Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Herr Reime.
Jens Reime:
Gerne – und allen Anlegern viel Umsicht bei der Entscheidung!
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