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VIP Management GmbH & Co KG muss Rückabwickeln

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der VIP-Management GmbH & Co. KG, Offenburg, mit Bescheid vom 11. Dezember 2012 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die VIP-Management GmbH & Co. KG schloss mit Anlegern Darlehensverträge mit dem unbedingten Versprechen, das erhaltene Kapital zu verzinsen und nach Ablauf einer mehrjährigen Laufzeit zurückzuzahlen. Mit der Annahme von Geldern auf Grundlage dieser Vereinbarungen betreibt die VIP-Management GmbH & Co. KG das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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