Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Rahmen eines Eigenantrags der Vilua Healthcare GmbH, ansässig in der Cuvrystraße 1, 10997 Berlin, die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen des Unternehmens angeordnet. Ziel ist es, nachteilige Veränderungen der Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern.
Die Vilua Healthcare GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 198458 B, wird durch Geschäftsführer Richard McCartney vertreten. Das Unternehmen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst gestellt.
⚖️ Gerichtliche Maßnahmen zur Vermögenssicherung
Mit dem Beschluss vom 08. Januar 2026 hat das Insolvenzgericht weitreichende Maßnahmen getroffen:
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Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen werden untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen.
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Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt.
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Die Gesellschaft darf über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters verfügen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert (Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin) bestellt. Er ist beauftragt, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern, bestehende Forderungen einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Zudem ist er berechtigt, Sonderkonten für die Abwicklung des Verfahrens zu eröffnen und Auskünfte von Banken und Drittschuldnern einzuholen.
🔍 Aufgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters
Dr. Linkert wird prüfen, ob das Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um die Kosten eines möglichen Insolvenzverfahrens zu decken. Er ist nicht der allgemeine Vertreter der Gesellschaft, sondern soll deren Handlungen überwachen und kontrollieren.
Zudem ist er ermächtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Einsicht in die Buchhaltung zu nehmen und Auskünfte von der Geschäftsleitung einzuholen.
📌 Weitere Hinweise
Alle Schuldner der Vilua Healthcare GmbH (z. B. Kunden, Kooperationspartner) wurden angewiesen, Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Eine öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses erfolgte auf der Website www.insolvenzbekanntmachungen.de.
📣 Rechtsmittel möglich
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingereicht werden. Für die Fristberechnung ist die Veröffentlichung maßgeblich. Die Beschwerde kann auch elektronisch eingereicht werden, muss jedoch den gesetzlichen Anforderungen für den elektronischen Rechtsverkehr genügen.
Fazit:
Mit dem aktuellen Beschluss ist die Vilua Healthcare GmbH noch nicht insolvent im eigentlichen Sinne, doch das Gericht hat erste Sicherungsmaßnahmen getroffen. Es bleibt abzuwarten, ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder andere Lösungen zur Stabilisierung des Unternehmens greifen.
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