Die BaFin hat am 25.06.2015 gegen die Vietnam Joint Commercial Bank for Industry and Trade (VietinBank) ein Bußgeld in Höhe von 7.500 Euro verhängt. Das Institut hielt die Großkreditobergrenze des Art. 395 Abs. 1 CRR nicht ein. Grundlage für die Bußgeldentscheidung der BaFin ist § 56 Abs. 5 KWG.
Der Bußgeldbescheid ist seit dem 14.07.2015 rechtskräftig.
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