Das Oberlandesgericht Naumburg hat den irakischen Staatsangehörigen Azhar K. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die Untersuchungshaft wird fortgesetzt. Das Urteil erging am 15. Januar 2026 durch den 1. Strafsenat des Gerichts, der zugleich als Staatsschutzsenat fungiert.
Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt.
Mitgliedschaft im IS nachgewiesen
Nach den Feststellungen des Gerichts war der 1990 geborene Angeklagte zwischen Mai 2014 und November 2016 Mitglied des sogenannten Islamischen Staats (IS). Er habe sich dem IS in Syrien und im Irak angeschlossen und dort in verschiedenen Funktionen agiert – unter anderem als Luftabwehrsoldat, Verwaltungsmitarbeiter und Militärpolizist. Im Juni 2014 habe er dem Anführer der Organisation den Treueeid geleistet und sei anschließend in einem IS-Bataillon eingesetzt worden. Für seine Dienste habe er regelmäßig Vergütungen erhalten.
Mildernde Umstände berücksichtigt
Bei der Strafzumessung berücksichtigte der Senat zugunsten des Angeklagten vor allem, dass sich dieser vor dem Zusammenbruch des IS freiwillig von der Organisation gelöst habe. Ebenso fiel sein junges Alter von etwa 24 Jahren zur Tatzeit strafmildernd ins Gewicht.
Dem gegenüber stellte das Gericht straferschwerend fest, dass sich der Angeklagte über einen längeren Zeitraum an der terroristischen Vereinigung beteiligt habe.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft können binnen einer Woche nach Verkündung Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.
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