Redaktion: Herr Reime, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat erneut vor betrügerischen Finanzplattformen gewarnt – diesmal vor turbon.vip und britcheck.com. Was sagen diese Warnungen aus?
RA Reime: Die Warnungen der BaFin sind ein deutliches Signal an Verbraucher, dass hier höchstwahrscheinlich ohne die gesetzlich erforderliche Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten werden. Bei turbon.vip geht es offenbar um unerlaubte Kryptodienstleistungen, bei britcheck.com um vermeintliche Fest- und Tagesgeldangebote – ein besonders perfider Trick, weil er seriös wirkt.
Redaktion: Was bedeutet das für betroffene Verbraucher, die dort bereits Geld investiert haben?
RA Reime: Wer über solche Plattformen investiert hat, muss davon ausgehen, dass es sich um illegal agierende Anbieter handelt – oft mit betrügerischer Absicht. Die Wahrscheinlichkeit, das investierte Geld komplett zu verlieren, ist leider sehr hoch. Wichtig ist: Schnelles Handeln kann entscheidend sein, etwa wenn noch Buchungen rückgängig gemacht werden können oder Zahlungen über Kreditkarte erfolgt sind.
Redaktion: Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Betroffene?
RA Reime: Es gibt mehrere Ansätze:
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Anzeige bei der Polizei oder direkt bei der Staatsanwaltschaft, idealerweise mit Unterstützung eines Anwalts.
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Schadensersatzforderungen gegen die Betreiber – sofern sie identifiziert werden können.
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In bestimmten Fällen ist auch eine Rückabwicklung über Banken oder Zahlungsdienstleister möglich, insbesondere bei Kreditkartenzahlungen oder SEPA-Lastschriften.
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Zudem prüfen wir regelmäßig, ob Drittverantwortliche wie Vermittler oder Zahlungsdienstleister haftbar gemacht werden können.
Redaktion: Lohnt sich eine Strafanzeige überhaupt, wenn die Täter anonym agieren und im Ausland sitzen?
RA Reime: Ja, unbedingt. Strafanzeigen führen häufig zu internationalen Ermittlungen – teils über Europol oder Interpol. Auch wenn der Einzelfall möglicherweise nicht sofort zur Verurteilung führt, erhöht jede Anzeige den Druck auf diese Netzwerke. Außerdem ist die Anzeige oft Voraussetzung, um zivilrechtliche Schritte einleiten oder Versicherungen und Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können.
Redaktion: Was raten Sie Anlegern, die unsicher sind, ob ihre Plattform seriös ist?
RA Reime: Erste Anlaufstelle ist immer die Unternehmensdatenbank der BaFin. Wer dort nicht gelistet ist, sollte die Finger davon lassen. Auch ein kritischer Blick auf die Website hilft: Fehlen Impressum, AGB, oder ist die Sprache auffällig fehlerhaft, sind das Warnzeichen. Bei ungewöhnlich hohen Renditeversprechen gilt: Wenn es zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es das meist auch.
Redaktion: Was ist Ihr Fazit zu den Fällen turbon.vip und britcheck.com?
RA Reime: Es handelt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um professionelle Betrugsstrukturen, die gezielt auf deutsche Verbraucher abzielen. Die Warnung der BaFin ist wichtig, aber leider kommt sie für viele Geschädigte zu spät. Daher ist Aufklärung zentral – und wer betroffen ist, sollte sich nicht schämen, sondern rechtlich beraten lassen und handeln.
Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Reime.
RA Reime: Sehr gern. Bleiben Sie wachsam!
Hinweis für Betroffene:
Melden Sie verdächtige Finanzangebote direkt der BaFin (www.bafin.de)
Wenden Sie sich bei Verlusten an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Prüfen Sie mögliche Chargeback-Verfahren über Ihre Bank oder Kreditkartengesellschaft
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