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Vicus Group GmbH vormals AG

MIH83 (CC0), Pixabay
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VICUS GROUP AG wird zur GmbH: Umwandlung abgeschlossen, sieben Tochtergesellschaften verschmolzen

Leipzig, 29. Juli 2025 – Die VICUS GROUP AG hat ihre Rechtsform gewechselt und firmiert nun als VICUS GROUP GmbH mit Sitz in Leipzig. Der Formwechsel wurde am 28. Juli 2025 in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig eingetragen. Die neue Gesellschaft hat ihren Sitz weiterhin am Thomaskirchhof 20, 04109 Leipzig, und verfügt über ein Stammkapital von 1.000.000 Euro.

Die Eintragung markiert gleichzeitig den Abschluss umfangreicher Umstrukturierungen: Insgesamt sieben Tochter- und Beteiligungsgesellschaften wurden auf die vormalige AG verschmolzen. Dazu gehören unter anderem:

  • Vicus Real Estate Frankfurt 4 GmbH

  • Vicus Real Estate Berlin 5 GmbH

  • LÖWEN Bau- und Projektmanagement GmbH

  • RE Beteiligungsgesellschaft mbH

  • VICUS AIR GmbH

  • VICUS Development GmbH

  • Kohlrabizirkus Eventlocation GmbH

Geschäftsführung und Prokura

Als Geschäftsführer sind Michael Klemmer (*01.02.1968) und Gabriel Schütze (*29.10.1980) bestellt. Beide sind einzelvertretungsberechtigt und jeweils ermächtigt, auch Rechtsgeschäfte im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter für die Gesellschaft abzuschließen.

Ebenfalls im Handelsregister eingetragen wurde die Prokura für Josephine Krah (*18.01.1977), die mit Einzelprokura ausgestattet ist und ebenfalls die Befugnis zur Selbstkontrahierung besitzt.

Gesellschaftszweck

Die VICUS GROUP GmbH verfolgt das Ziel der Verwaltung eigenen Vermögens sowie den Erwerb von Grundbesitz und Beteiligungen. Der Gesellschaftsvertrag stammt vom 9. Juli 2025, ergänzt durch einen Nachtrag vom 23. Juli 2025.

Mit dem Rechtsformwechsel und der Verschmelzung der Tochtergesellschaften verfolgt die VICUS GROUP eine Konsolidierung ihrer Unternehmensstruktur, um künftig effizienter und rechtlich einheitlicher am Immobilien- und Beteiligungsmarkt agieren zu können.


Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe in Textform anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

 

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