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Vertriebsuntersagung für ASR Dutch Core Residential Fund & ASR Dutch Prime Retail Fund

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ASR Dutch Core Residential Fund & ASR Dutch Prime Retail Fund


Die Finanzmarktaufsicht Österreichs (FMA) gibt bekannt, dass gemäß § 31 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 2 Z 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, der weitere Vertrieb von Anteilen der ausländischen EU-AIF “ASR Dutch Core Residential Fund“ und „ASR Dutch Prime Retail Fund” in Österreich per 24.11.2015 untersagt wurde.

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