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Vertriebsuntersagung

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Vertriebsuntersagung

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) gibt bekannt, dass gemäß § 31 Abs. 4 iVm § 50 Abs. 2 Z 5 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz – AIFMG, BGBl I Nr 135/2013, idgF, der weitere Vertrieb von Anteilen des ausländischen EU-AIF „SIGULER GUFF GLOBAL TECHNOLOGY (UK), LP“, welcher vom AIFM „Siguler Guff UK LLP“ verwaltet wird, in Österreich per 11.01.2017 untersagt wurde

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