Startseite Allgemeines Vertrieb bei Zusatzversicherungen verbessern
Allgemeines

Vertrieb bei Zusatzversicherungen verbessern

Teilen
  • Die Qualität der Versicherungsberatung ist unzureichend.
  • Nur jeder Siebte kann den Inhalt der Versicherung benennen.
  • Die Bundesregierung muss den Versicherungsvertrieb besser regulieren.

Ob Handy, Brille oder Waschmaschine: Vielen Kunden werden beim Kauf von Gebrauchsgegenständen Versicherungen angeboten, die gegen Risiken wie Diebstahl, Schäden oder Defekte schützen sollen. So wurden rund drei von zehn Verbraucherinnen und Verbrauchern (28 Prozent) in der letzten Zeit beim Kauf eine Police für eine Garantieverlängerung angeboten. Das zeigt eine aktuelle Umfrage von TNS Emnid im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Doch nur jeder siebte Verbraucher (14 Prozent) kann benennen, was genau die Versicherung abdeckt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weist auf Mängel beim Vertrieb der Zusatzversicherungen hin und fordert Nachbesserungsbedarf.  

„Der Vertrieb von produktergänzenden Versicherungen darf nicht im toten Winkel der Regulierung bleiben. Verbraucher erwarten zu Recht eine angemessene Beratung. Dazu zählt, dass die Vermittler eine Mindestqualifikation vorweisen können und den tatsächlichen Bedarf ermitteln“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Zudem müsse das Versicherungsunternehmen für die Versicherungsvermittler in Nebentätigkeit die uneingeschränkte Haftung übernehmen.

Bislang ist der Vertrieb der Zusatzversicherungen nur rudimentär reguliert, Vorgaben an die Qualifikation oder Beratungsqualität fehlen. Das kann die Bundesregierung jetzt ändern: Der vzbv fordert, dass sie im Zuge der Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie in nationales Recht aktiv wird. Grundlegende Regeln der Richtlinie müssten künftig auch für produktergänzende Versicherungen gelten.

Qualität der Beratung unzureichend

Die Umfrage zeigt, dass nur 14 Prozent der Verbraucher verstanden haben, wann die Garantieversicherung leistet. Der überwiegend Teil kann nicht einschätzen, ob er die Versicherung benötigt. Hier gibt es ein klares Defizit bei der Beratung. Im Regelfall werden die Versicherungen direkt nach dem Verkauf eines Produkts angeboten. Vertragsdetails werden meist nur mündlich und damit latent unvollständig wiedergegeben.

Die Versicherungsvertriebsrichtlinie

Die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie Insurance Distribution Directive (IDD) ist im Februar 2016 in Kraft getreten und muss binnen der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung plant, das Verfahren noch in dieser Legislaturperiode zu beenden.

Quelle.Verbraucherzentrale Bundesverband

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin-Warnhinweis und Insolvenz: Was Anleger jetzt über die AuA24 AG und verbundene Strukturen wissen sollten

Für Anleger der AuA24 AG mit Sitz in Norderstedt verdichten sich derzeit...

Allgemeines

Insolvenz Aua24 AG haben Sie auch teure Aktien gekauft?

66 IN 39/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. AuA24...

Allgemeines

Epstein-Akten wieder aufgetaucht – offenbar lagen sie jahrelang im „Oops“-Ordner

In Washington hat das US-Justizministerium wieder einmal tief in alten Aktenordnern gewühlt...

Allgemeines

Life Forestry Foundation: Das Schweigen des Herrn Hemmerle

Im Rahmen einer journalistischen Recherche zur LIFE FORESTRY FOUNDATION mit Sitz in...