Dazu sagt das Bundesminsiterium der Justiz nein. Wegen möglicher Interessenkollision ist das nicht zulässig, interpretiert man ein Schreiben des BJM richtig. Das finden wir auch in Ordnung so.
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Dazu sagt das Bundesminsiterium der Justiz nein. Wegen möglicher Interessenkollision ist das nicht zulässig, interpretiert man ein Schreiben des BJM richtig. Das finden wir auch in Ordnung so.
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Hallo,
ich bin registriert als Rentenberater für Rechtsberatung und bin gleichzeitig eingetragener Versicherungsberater nach § 34 e GewO. Beides sind Beratungsberufe und dürfen gleichzeitig ausgeübt werden.
Der Bundesverband der Rentenberater e.V. setzt sich dafür ein, das Versicherungsmakler nicht gleichzeitig Rentenberater sein können.
Das Bundesjustizminsterium hat ein Schreiben an alle Registrierungsbehörden gesandt, damit alle entsprechende Fälle geprüft werden.
Ihr Beitrag ist leider total falsch kommentiert. Fragen Sie mal bei Rechtsanwalt Fiola nach.
Ich bitte um Richtistellung Ihres Beitrages
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Sommer
Rentenberater