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Versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung zum 8./9. Mai 2022 mit Flaggenverbot gilt auch für kleine Versammlungen

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass auch eine kleine Versammlung am Deutsch-Russischen Museum Berlin-Karlshorst keine ukrainischen Flaggen zeigen und keine ukrainischen Marsch- und Militärlieder spielen darf. Der Senat hat damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom heutigen Tage geändert (vgl. Pressemitteilung Nr. 14 des Verwaltungsgerichts Berlin). Es verbleibt demnach auch insoweit bei den Regelungen der Allgemeinverfügung der Polizei Berlin. Die Entscheidung ist wegen der Eilbedürftigkeit der Sache zunächst ohne schriftliche Begründung ergangen.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Beschluss vom 9. Mai 2022 OVG 1 S 35/22

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