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Verjährung droht

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Wer vor dem 1. Januar 2002 Geldanlageprodukte des sogenannten Grauen Kapitalmarktes erworben und infolge fehlender Hinweise über die Risiken sein Erspartes verloren hat, kann etwaige Schadensersatzansprüche nur noch bis zum 31.12.2011 geltend machen.

Zum Grauen Kapitalmarkt zählen insbesondere Immobilien-, Schiffs-, Medien- und Solarenergiefonds, aber auch Immobilien, die zu Steuersparzwecken erworben wurden. Verbrauchern, die prüfen wollen, ob sie Schadensersatzansprüche haben, bietet die Verbraucherzentrale Hessen ab sofort zusätzliche Beratungstermine in Frankfurt und Darmstadt an. Eine Terminvereinbarung über das hessenweite Servicetelefon ist erforderlich.

Quelle:VBZ Hessen

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