Startseite Allgemeines Vergleich im Middelhoff-Prozess vorgeschlagen
Allgemeines

Vergleich im Middelhoff-Prozess vorgeschlagen

Teilen

Das Oberlandesgericht Hamm hat im Schadenersatzprozess gegen den ehemaligen Arcandor-Chef Thomas Middelhoff einen Vergleich vorgeschlagen.

Nach diesem Vergleich solle Middlehoff 6000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Desweiteren soll der Manager sein Bedauern zum Ausdruck bringen für Nachteile, die Arcandor-Aktionären im Herbst 2008 durch Aussagen der Firma zur Konzerntochter Thomas Cook entstanden sind. Dafür seien jegliche Schadenersatzansprüche des Klägers, eines Kleinaktionärs, abgewiesen. Dieser hatte vorher insgesamt 50.000 Euro verloren.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

„Mrs. Maisel“-Schauspieler Wenne Davis bei Verkehrsunfall in New York getötet

Der aus der Serie „The Marvelous Mrs. Maisel“ bekannte Schauspieler Wenne Alton...

Allgemeines

Machtprobe bei NanoRepro: Was die außerordentliche Hauptversammlung für Aktionäre wirklich bedeutet

Interviewer:Die NanoRepro AG lädt für den 16. Januar 2026 zu einer außerordentlichen...

Allgemeines

ZERO Insurance Solutions GmbH, Insolvent

Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 405 IN 2196/25 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...

Allgemeines

Insolvenz:FE Construction GmbH Unternehmen weches wir aus dem Umfeld der Energiekonzepte Deutschland GmbH kennen

507 IN 12/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FE...