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Verbraucherzentralen: Mängel bei Bankberatungs-Protokollen

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Künftig wäre es besser festzuhalten, was der Berater bei Anlagen in Wertpapiere verspricht.

Bei der Anlageberatung können sich Bankkunden nach Angaben der Verbraucherzentralen aber oft nicht auf das vorgeschriebene Gesprächsprotokoll verlassen. Laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale wurde in 20 Prozent der Fälle gar keine Aufzeichnung ausgehändigt. In 40 Prozent der Fälle sollten Kunden unterschreiben, obwohl es nur der Berater muss. Insgesamt wurden in der Untersuchung Gespräche in 50 Geldinstituten ausgewertet.

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