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VentureNet Market AG: Verstoß gegen Auskunfts- und Vorlagepflichten

ghasoub (CC0), Pixabay
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Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die VentureNet Market AG ein Auskunfts- und Vorlageersuchen erlassen. Der Grund: Die Aufsicht prüft, ob das im schweizerischen Pfäffikon ansässige Unternehmen beim Angebot von Inhaber-Teilschuldverschreibungen die prospektrechtlichen Vorschriften nach der Verordnung (EU) 2017/1129 sowie des WpPG einhält. Die BaFin hat für den Fall der Nichterfüllung Zwangsgelder angedroht.

Die VenturNet Market AG hat der BaFin weder die angeforderten Auskünfte vollständig übersandt noch die ersuchten Informationen vollständig übermittelt. Damit ist sie einer ihr obliegenden gesetzlichen Pflicht nach § 18 Absatz 2 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) nur unvollständig nachgekommen.

Das Auskunfts- und Vorlageersuchen ist bestandskräftig.

Zum Hintergrund:

Für das öffentliche Angebot von Wertpapieren in der Europäischen Union muss nach Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1129 ein Prospekt veröffentlicht werden. Wertpapiere wie die Inhaber-Teilschuldverschreibungen der VentureNet Market AG dürfen regelmäßig nur nach der Veröffentlichung eines von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts öffentlich in der Bundesrepublik Deutschland angeboten werden. Ein gebilligter Wertpapierprospekt wurde vorliegend jedoch nicht veröffentlicht.

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