In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der valueConsort AG, Goetheallee 39, 01309 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 31211
vertreten durch den Vorstand Steffen Herzog ergeht am 07.05.2015 nachfolgende Entscheidung:
Dem Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses Tilmann Klemm wird die Vergütung für seine Tätigkeit im vorläufigen Gläubigerausschuss festgesetzt.
Der Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt. Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Dresden einzulegen.
Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von zwei Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung (§9 InsO).
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig
bei dem oben genannten Gerich eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses oder Erinnerung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
564 IN 2290/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 12.05.2015
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